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Jobcenter Bundesagentur für Arbeit

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  • Verantwortlich: Arbeitsagentur.de
  • Impressum, Datenschutz & Barrierefreiheit
  • Kontakt

Impressum

Herausgeber

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Rechtsform: Bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung

vertreten durch den Vorstand, dieser durch seinen Vorsitzenden
Detlef Scheele

Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: 0911/179-0
Telefax: 0911/179-2123
E-Mail: Zentrale@arbeitsagentur.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE811458858

Copyright

Alle Inhalte von dasbringtmichweiter.de und arbeitsagentur.de dürfen zum privaten Gebrauch sowie zu Unterrichtszwecken frei kopiert werden. Die Nutzung der Inhalte zu anderen Zwecken bedarf der Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Rechtliche Hinweise/Haftungsausschluss

Links zu Websites Dritter werden Ihnen auf dieser Website als reiner Service beziehungsweise als Hinweis angeboten. Für die Inhalte, zu denen verlinkt wird, sind die Anbieter der jeweiligen Websites ausschließlich selbst verantwortlich. Die BA macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und übernimmt keine Haftung.

Obwohl die Inhalte der Website der BA sorgfältig geprüft wurden, werden keine Garantie und keine Verantwortung dafür übernommen, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung ergänzt, entfernt oder geändert werden. Alle auf dieser Website genannten Produktnamen, Produktbezeichnungen und Logos sind eingetragene Warenzeichen und Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.dasbringtmichweiter.de veröffentlichten Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im Juli 2020 durchgeführt wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Anforderungen der WCAG 2.1 sind noch nicht vollständig umgesetzt:

WCAG 2.1 Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen bzw. ohne Farbwahrnehmung Nutzung ohne Sehvermögen Nutzung mit eingeschränkter Handhabung oder Kraft Nutzung ohne bzw. mit eingeschränktem Hörvermögen Nutzung mit kognitiven Einschränkungen
Textalternativen (1.1) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Zeitbasierte Medien (1.2) teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar
Anpassbarkeit (1.3) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Unterscheidbarkeit (1.4) teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Tastaturerreichbarkeit (2.1) vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar vereinbar
Ausreichend Zeit (2.2) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar
Navigierbarkeit (2.4) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Eingabemodalitäten (2.5) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar
Lesbarkeit (3.1) vereinbar teilweise vereinbar vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Vorhersehbarkeit (3.2) vereinbar teilweise vereinbar vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Kompatibilität (4.1) vereinbar teilweise vereinbar vereinbar vereinbar vereinbar

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit.

  • www.arbeitsagentur.de
  • www.planet-beruf.de
  • www.abi.de
  • www.perspektive-wiedereinstieg.de
  • www.faktor-a.info

Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt und zuletzt am 22.09.2020 aktualisiert.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?

Nutzen Sie unser Kontaktformular

Post-Anschrift

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Telefonnummern

Für Arbeitnehmer: 0800 4 5555-00 (kostenfrei)
Für Arbeitgeber: 0800 4 5555-20 (kostenfrei)

Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Anforderungen an barrierefreie Angebote nach WCAG 2.1

  • 1.1 Textalternativen: Für Nicht-Text-Inhalte stehen aussagekräftige Textalternativen zur Verfügung.
  • 1.2 Zeitbasierte Medien: Für zeitbasierte Medien (wie Videos) stehen Alternativen (wie Untertitel und Audiobeschreibungen) zur Verfügung.
  • 1.3 Anpassbarkeit: Die Inhalte können auf verschiedene Arten dargestellt werden, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.
  • 1.4 Unterscheidbarkeit: Die Inhalte sind leicht zu sehen oder zu hören.
  • 2.1 Tastaturerreichbarkeit: Alle Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich.
  • 2.2 Ausreichend Zeit: Für die Inhalte steht den Benutzenden ausreichend Zeit zur Verfügung, um diese zu lesen und zu benutzen.
  • 2.3 Krampfanfälle und körperliche Reaktionen: Die Inhalte sind so gestaltet, dass sie nicht zu Anfällen führen können.
  • 2.4 Navigierbarkeit: Benutzenden stehen ausreichen Mittel zur Verfügung, um zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.
  • 2.5 Eingabemodalitäten: Für die Funktionen stehen Eingabealternativen zur Verfügung.
  • 3.1 Lesbarkeit: Die Inhalte sind gut lesbar und gut verständlich.
  • 3.2 Vorhersehbarkeit: Die Inhalte verhalten sich vorhersehbar.
  • 3.3 Eingabehilfen: Die Fehlervermeidung und -korrektur wird ausreichend unterstützt.
  • 4.1 Kompatibilität: Die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken ist gegeben.

Datenschutz

Diese Datenschutzerklärung informiert über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die verantwortliche Anbieterin Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg, auf dieser Website (Portal, im folgenden „Angebot").

Die Datenschutzbeauftragte der BA, Frau Barbara Rüstemeier, erreichen Sie unter der Postanschrift:

Bundesagentur für Arbeit
Justiziariat/ Datenschutz/Compliance
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg
oder unter folgender E-Mail-Adresse: Zentrale.JDC-Datenschutz@arbeitsagentur.de.

Bei jedem Zugriff auf unser Internetangebot und bei jedem Abruf einer Datei werden automatisch folgende Informationen gespeichert:

  • IP-Adresse des Nutzers
  • Internet Service Provider des Nutzers
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • aufgerufene Seite unseres Internetangebotes/Name der abgerufenen Datei
  • Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
  • Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden
  • übertragene Datenmenge
  • Meldung, ob der Zugriff / Abruf erfolgreich war
  • verwendeter Browser und Betriebssystem
  • verwendete Sitzungskennung (session ID)

Die Logfiles enthalten IP-Adressen oder sonstige Daten, die eine Zuordnung zu einem Nutzer ermöglichen. Diese Daten werden in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt. Die Speicherung erfolgt vorübergehend, das heißt, maximal 3 Tage, es sei denn, aus Sicherheitsgründen ist eine längere Speicherung erforderlich.

Diese Informationen werden für Sicherungszwecke verarbeitet. Die BA verfolgt damit berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 lit. f der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da nur so die Verfügbarkeit und die Integrität des Portals sichergestellt werden kann. Andere Kategorien von Datenempfängern als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Portal der BA betreuen, gibt es nicht.

Bei Nutzung der Webseite können so genannte Session-Cookies zum Einsatz kommen. Cookies sind kleine Textdateien, die im lokalen Zwischenspeicher des Browsers gespeichert werden. Diese Cookies dienen der Unterstützung der Portalnutzung im Verlauf der jeweiligen „Sitzung" und werden nach Abschluss der Nutzung gelöscht. Darüber hinaus werden Cookies für eine statistische Besucherauswertung der Website und die anwenderfreundliche Gestaltung der Plattform verwendet. Diese Cookies ermöglichen die Wiedererkennung des Browsers bei späteren Besuchen der Webseite. Die Lebensdauer dieser Cookies ist auf 30  Tage beschränkt. Die Cookies speichern keine personenbezogenen Daten, auch keine IP-Adresse.

Das Lesen der Inhalte auf der Plattform ist auch bei ausgeschalteten Cookies möglich. Um Kontaktformulare zu nutzen, ist es aus technischen Gründen die Zulassung von Cookies allerdings notwendig. Die Datenübertragung bei Verwendung eines Kontaktformulars erfolgt über eine gesicherte Verbindung.

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Auf dieser Webseite werden Videos von YouTube eingebunden. Dies setzt immer voraus, dass YouTube die IP-Adresse der besuchenden Nutzer wahrnimmt, da es die Video-Inhalte ohne die IP-Adresse nicht an den Browser des jeweiligen Nutzers senden kann. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Video-Inhalte erforderlich. Weitere Informationen dazu können Sie der Datenschutzerklärung von YouTube entnehmen, abrufbar unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.

Für die statistische Besucherauswertung der Webseite setzt die BA die Webanalyse- Software Piwik pro ein (Tracking). Damit wird das Besucherverhalten auf der Plattform anonym ausgewertet. Rückschlüsse auf die Identität der „Nutzer" und „Teilnehmer" sind nicht möglich. Die Informationen dienen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Plattform.

Sie haben die Möglichkeit, sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu wenden (Husarenstr. 30, 53117 Bonn), sofern Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht der EU-Datenschutzgrundverordnung entspricht.

Datenerhebung

Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO)

Diese Informationen dienen der Transparenz, wie die Bundesagentur für Arbeit (im Folgenden „BA“ abgekürzt) mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgeht. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg.

2. Datenschutzbeauftragter
Die Datenschutzbeauftragte der BA, Frau Barbara Rüstemeier, erreichen Sie unter der Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Justiziariat/Datenschutz/Compliance, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg oder unter folgender E-Mail-Adresse: Zentrale.JDC-Datenschutz@arbeitsagentur.de.

3. Verarbeitungszwecke
3.1 Online-Angebot der BA
Die BA verarbeitet personenbezogene Daten, um das Online-Angebot auf www.arbeitsagentur.de adressatengerecht zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus werden personenbeziehbare Daten bei Aufruf des Online-Portals vorübergehend gespeichert, um das Nutzungsverhalten auswerten und das Online-Angebot verbessern zu können sowie ein etwaiges missbräuchliches Verhalten nachvollziehen und ahnden zu können. Weitere Einzelheiten siehe „Datenschutzerklärung“.
3.2 Gesetzliche Aufgabenerledigung
Die BA verarbeitet Daten zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Sie ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen beispielsweise Beratungs- und Vermittlungszwecke und die Gewährung von Arbeitslosengeld und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen, der Überwachung der Beitragszahlung, der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen sowie für die Gewährung von Insolvenzgeld und vergleichbaren Leistungen. Beschäftigtendaten, die der Arbeitgeber an die BA melden muss, sowie alle für die Aufgabenerledigung der BA erhobenen Daten werden u.a. zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken verarbeitet.

4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch die BA stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die in Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der BA an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:
Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Vertragsärzte, Finanzämter, Zollbehörden Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, KfZ-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden), etc.

6. Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB III besteht eine Speicherfrist von 5 Jahren nach Beendigung des Falles. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, die Kundin oder der Kunde sich in selbständige Tätigkeit abgemeldet hat oder aus sonstigen Gründen eine weitere Betreuung durch die Arbeitsagentur nicht erfolgt (z.B. Rente, Elternzeit etc.), es sei denn es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die 5 Jahre dienen Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung.
Für Daten, die der Finanzverwaltung zu melden sind, gilt eine Speicherdauer von 7 Jahren.
Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.
Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).
Ist eine Forderung der BA (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.
Wurden der Ärztliche Dienst oder der Berufspsychologische Service der BA beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht.

7. Kategorien personenbezogener Daten
Insbesondere folgende Datenkategorien werden von der BA verarbeitet:
a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten
Das sind beispielsweise:
Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung
b) Daten zur Leistungsgewährung
Das sind beispielsweise:
Einkommensnachweise, Vermögensnachweise (nur SGB II), Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung (nur SGB II), Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
c) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit:
Das sind beispielsweise:
Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber
d) Gesundheitsdaten
Das sind beispielsweise Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der BA, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der BA (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch den Technischen Beratungsdienst der BA.
e) Meldedaten der Arbeitgeber zur Überprüfung von Beitragszahlungen an die Arbeitslosenversicherung
f) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten
g) Daten im Erlaubnisverfahren nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Das sind beispielsweise Angaben aus dem Antrag, Feststellungen aus einer Betriebsprüfung, Angaben von anderen Stellen oder Behörden

8. Betroffenenrechte
a) Auskunft
Jedermann hat das Recht, von der BA eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.
b) Berichtigung/Vervollständigung
Sofern nachgewiesen wird, dass die bei der BA verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.
c) Löschung
Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.

9. Widerruf der Einwilligung
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

10. Beschwerderecht
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Husarenstr. 30 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

11. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung
Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) bei der BA beantragt hat oder von der BA erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden oder Sperrzeiten eintreten.

12. Datenquellen (öffentlich zugänglich)
Die BA kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.

13. automatisierte Entscheidungsfindung
Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching). Dabei werden u.a. folgende Kriterien herangezogen:
Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße.
Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch die Vermittlungs- / Beratungsfachkraft.

14. Zweckänderung
Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecken zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.

What‘sMeBot

Wenn du den What’sMeBot benutzt, musst du folgendes wissen: Mit dem What’sMeBot kannst du über ein Frage-Antwort-Spiel über die Messenger-App WhatsApp herausfinden, welcher Berufstyp zu dir passt. Du kannst den What’sMeBot nutzen, indem du in deinem Zugriffsgerät die Kontakttelefonnummer des What’sMeBot speicherst und eine Start-Nachricht „Hallo“ an ihn schickst. Der What’sMeBot stellt dir danach 8 Fragen, die du einfach mit dem für dich passenden Emoji oder der passenden Zahl beantworten kannst. Zum Schluss bekommst du eine Profilkarte, die dir sagt, welcher Berufstyp du bist. Wenn du den What’sMeBot nicht mehr nutzen willst, kannst du mit der Nachricht an ihn „Alle Daten löschen“ alle deine Daten löschen lassen.

Damit der What’sMeBot funktioniert werden also deine Telefonnummer, dein Geschlecht, dein bei WhatsApp hinterlegtes Profilbild und dein Chatverlauf gespeichert und verarbeitet. Außerdem erfassen wir deine Einwilligungserklärung und speichern und verarbeiten dafür die von die benutzte IP-Adresse und den Einwilligungszeitpunkt.

Wir verarbeiten deine Daten, weil du uns dies mit deiner Einwilligung erlaubt hast (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Art. 8 Abs. 1 DSGVO) und um dir den What’sMeBot anbieten zu können (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Damit wir dir den What’sMeBot anbieten können, binden wir außerdem die digitale Publishing Plattform WhatsBroadcast (WhatsBroadcast GmbH, Otto-Lindenmeyer-Str. 28, 86153 Augsburg, Deutschland) ein. In unserem Auftrag verarbeitet WhatsBroadcast dabei deine Telefonnummer, dein Geschlecht und deinen Chatverlauf mit dem What’sMeBot und liefert dir die What’sMeBot-Fragen und -Antworten aus. Nur so können wir die für dich passende Profilkarte mit deinem Berufstyp ermitteln. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder mit Daten anderer Nutzer zusammengeführt. Du kannst diese Daten auch jederzeit löschen lassen, indem du die Nachricht „Alle Daten löschen“ an den What’sMeBot schickst. Weitere Informationen dazu findest du in den Datenschutzhinweisen von WhatsBroadcast unter https://www.whatsbroadcast.com/de/datenschutz/?utm_source=DatenschutzPopup.

Der What’sMeBot funktioniert außerdem über die Messenger-App WhatsApp, die auf deinem Zugriffsgerät installiert sein muss. Wenn du WhatsApp benutzt, haben wir aber keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die WhatsApp von dir verarbeitet. Information dazu findest du in der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp unter https://www.whatsapp.com/legal/.

Du kannst deine Profilkarte und deinen Berufstyp außerdem mit deinen Freunden teilen. Bitte beachte, dass dann natürlich Daten von dem jeweiligen Dienstleister (z. B. deinem Internetanbieter, Facebook etc.) verarbeitet und an deine Freunde übermittelt werden, auf die wir keinen Einfluss haben. Informiere dich bitte vorher über den Umfang dieser Datenübermittlung in den Datenschutzbestimmungen der Dienstleister.

Deine Einwilligung kannst Du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Das heißt, wenn du deine Einwilligung widerrufst, löschen wir deine Daten und benutzen sie nicht mehr. Auf unsere Nutzung deiner Daten vor diesem Widerruf hat das allerdings keinen Einfluss. Du kannst dies zum Beispiel über den Chat steuern oder uns eine E-Mail schreiben.

Über folgende Befehle kannst du den What’sMeBot steuern:

„Start“: Mit diesem Befehl startest du den Newsletterempfang.

„Stop“: Hiermit stoppst du den Newsletterempfang und wirst zeitnah aus dem Verteiler ausgetragen.

„Alle Daten löschen“: Mit diesem Befehl stellst du einen Löschantrag und wir werden schnellstmöglichst alle deine Daten auf unseren Servern löschen.

Wenn du unter 16 Jahre alt bist, kannst den What’sMeBot nur auf der Website benutzen. Dabei wissen wir nicht, wer du bist und können das auch nicht herausfinden.




Hinweis